Im Familienrecht werden die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander in Verbindung stehen, geregelt. Meine Tätigkeit in diesem Bereich umfasst neben Themen wie Scheidung und Unterhaltsansprüchen auch Konflikte um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft bzw. Vaterschaftsklagen. Daneben befasse ich mich zudem mit der Gestaltung familienrechtlicher Dokumente wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Einen weiteren wichtigen Teil meiner Arbeit stellen Rechtsfragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe dar.
Im Rahmen des Familienrechts berate ich auch umfassend über erbrechtliche Fragestellungen.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
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